Erfolg für Bückeburger Niederung
Oberverwaltungsgericht urteilt pro Naturschutz
Naturschützer und die Stadt Bückeburg dürfen das Gelände kaufen, erhalten und weiterentwickeln
Der Förderverein Bückeburger Niederung hat nach zwei Prozessen einen wichtigen Sieg für den Naturschutz errungen. Das ökologisch wertvolle Wiesengrundstück der Niederung kann erhalten und weiterentwickelt werden.
Der Förderverein hatte das Grundstück gemeinsam mit der Stadt Bückeburg erworben. Diesen Kauf hat das OVG nun genehmigt.
Seit vielen Jahren engagiert sich der Verband bereits für den Erhalt und die Entwicklung des wertvollen Feuchtgebietes. “Wir haben hier mit viel positiver Unterstützung der Politik und Zusammenarbeit mit Sponsoren das Gebiet mit seiner Artenvielfalt erhalten und weiter entwickeln können.”, so die erste Vorsitzende des Fördervereins, Eva von Löbbecke.
“Unser Konzept sieht vor, dass wir die für die Natur wertvollen Flächen mit bestimmten Nutztierrassen bewirtschaften” erläutern die engagierte Naturschützerin das Projekt. ”
Da der Grundstücksverkehrsausschuss dem Förderverein die Auflage machte das Grundstück an die Niedersächsische Landgesellschaft zu veräußern sahen wir uns gezwungen, vor Gericht eine Klärung durchzuführen” so der zweite Vorsitzende des Fördervereins Wolfhard Müller.
“Dieses Urteil ist wegweisend für den Naturschutz”, urteilt der Förderverein. Die „Bückeburger Niederung“ sei eine Perle der Natur. Der Verein fordert nun die Landesregierung auf, dem positiven Signal des Gerichtes zu folgen und durch eine Gesetzesänderung die Flächenankaufspraxis sowie die Besetzung der Landwirtschaftsgerichte zu ändern.
Pressetermin: 12. Januar 2016, 18.00 Uhr, Hotel Jetenburger Hof, 31675 Bückeburg
Weitere Informationen via E-Mail:
Beschluss des Oberlandesgerichts Celle: