Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030; Projekt:2-06-VO1

ABS/NBS Hannover Bielefeld

Der Förderverein Bückeburger Niederung lehnt die im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 mit vordringlichem Bedarf vorgesehene Neubautrasse zwischen Bückeburg und Porta Westfalica mit allem Nachdruck ab.

Das Neubauprojekt hat massive Umweltauswirkungen im Bereich der Trassenplanung. Zum einen ist der erhebliche Flächenverbrauch für eine geringe

Fahrzeitverkürzung mit all seinen negativen Auswirkungen nicht nachvollziehbar. Insbesondere verweisen wir für den Raum Bückeburg auf die nicht zu vertretenden Belastungen für den Naturhaushalt hin. Die Neubautrasse führt u.a. durch die hochsensible Bückeburger Niederung. Die Bückeburger Niederung ist eines der bedeutendsten Feuchtraumgebiete Niedersachsens. Dies wird auch durch das NLWKN Niedersachsen bestätigt. Die Bückeburger Niederung wurde und wird mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch das Land Niedersachsen, der EU, des Landkreises Schaumburg, der Stadt Bückeburg und des Fördervereins Bückeburger Niederung entwickelt. Diese Gelder wurden für die Renaturierung der Gewässerauen nach der EU Wasserrahmenrichtlinie sowie für umfangreiche Flächenankäufe aufgebracht. Es hat sich ein einzigartiges Biotop entwickelt, das vielen hochgefährdeten Tierarten Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Deshalb plant der Landkreis Schaumburg auch die Vergrößerung des Naturschutzgebietes.

Bedeutsam sind die Arten, die im NATURA 2000-Pojekt der EU geschützt sind, das sind die Arten in der EU Vogelschutzrichtlinie Anhang I geschützt sind. Davon haben viele Arten ihren Lebensraum in der Bückeburger Niederung.

Durch die Renaturierung der Gewässer in der Bückeburger Niederung und der Schaffung von großen natürlichen Überschwemmungsgebieten sind die schadensverursachenden Hochwasser insbesondere in den Ortsteilen von Evesen und Meinsen seit Jahren ausgeblieben.

Ein ganz sensibles Thema sind die geologischen Verhältnisse im Bereich der Bückeburger Niederung, des Schaumburger Waldes und darüber hinaus. Das hat fatale Auswirkungen auf das Feuchtgebiet der Bückeburger Niederung sowie nach unser festen Überzeugung auch auf den benachbarten Schaumburger Wald.

In der Nähe der neuen Trasse befindet sich der Mittellandkanal. Es ist davon auszugehen, dass durch die erheblichen Eingriffe in die hydrolgischen und geologischen Gegebenheiten der Mittellandkanal erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird. Sollte die Trasse durch die Bückeburger Niederung führen, wird es mit Sicherheit auf Grund der Wasser- und Bodenverhältnisse in der Bückeburger Niederung zu erheblichen Kostensteigerungen kommen. Weitere hochsensible Landschaftsschutz- und FFH-Gebiete werden zerstört und gehen unwiederbringlich verloren. Ein Ausgleich für diese umweltzerstörende Neubaumaßnahme ist nicht möglich!

Es werden erhebliche landwirtschaftliche Flächen verloren gehen.  Weiterhin werden durch den Eingriff in den Wasserhaushalt der Bückeburger Niederung erheblichen Grundwasserveränderungen insbesondere die landwirtschaftlichen Ackerlanderträge erheblich negativ beeinflussen. Als Folge dieser nicht zu verantwortenden Verkehrspolitik werden mittelständische bäuerliche Betriebe aufgeben müssen.

Ein Flurbereinigungsverfahren wird diesen Eingriff nicht ausgleichen können.

Auf Grund der geologischen und hydrologischen Gegebenheiten ist der Wirkungskreis völlig unzureichend dargestellt.

Wir fordern das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Schienenausbaugesetz von 2004 nachzukommen und den sofortigen Vollzug des gültigen Bundesschienenwegeausbaugesetzes durchzuführen. Dieser gesetzliche Auftrag beinhaltet den vierspurigen Ausbau des bestehenden Streckenabschnittes zwischen Haste und Minden mit den entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen.

Seit 2010 hat der Bund die Planungskosten, die circa 15-20% betragen, von der DB Netz übernommen. Wir fordern das Ministerium auf, eine Finanzierungsvereinbarung mit der DB Netz zu unterzeichnen. Dann kann sofort mit den Planungen für einen Ausbau der vorhandenen Trasse begonnen werden. Das ist ein klarer gesetzlicher Auftrag, der auszuführen und nicht zu ignorieren ist.

Wir fordern das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 in das zu verabschiedende Bundesschienenwege-ausbaugesetz den Streckenabschnitt Haste-Bückeburg-Minden-Porta Westfalica als viergleisige

Ausbaustrecke in den vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung einzuordnen und eine zeitnahe Umsetzung des Projekts sicherzustellen.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es eine Steuerverschwendung von erheblicher Dimension ist, wenn für ein paar Minuten Zeitersparnis die dreifache Summe für die Neubaustrecke gegenüber eines Ausbaues des vorhandenen Streckenausbschnitts ausgeben wird. Es ist zu berücksichtigen, das hier mit Steuergeldern eine Naturzerstörung von unglaublichen Dimensionen geplant ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 15 Abs. 1 Bundes-Naturschutzgesetz:

 

§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.

Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu  erreichen gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.

Wir verweisen weiter auf Abs. 5:

(5) Ein Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.

Alleine auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen ist die geplante Neubaustrecke nicht zulässig.

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