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08.11.2019: Bundesverkehrsministerium legt Entwurf für Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) vor

Verheerendes Signal aus der Bundespolitik:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit Datum vom 08.11.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) vorgelegt. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, rechtsstaatliche Einflussmöglichkeiten von Bürgern und Umweltschutzverbänden auf große, zerstörerische Verkehrsinfrastrukturprojekte vollständig und ersatzlos abzuschaffen, indem man das bisher übliche Planfeststellungsverfahren schlicht durch einen Beschluss des Deutschen Bundestags ersetzt. Am allerschlimmsten wiegt dabei der Paragraph 11: Mit ihm würde das BMVI ermächtigt, eine einmal als Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossene Baumaßnahme mittels Rechtsverordnung nachträglich nach Belieben zu verändern. Damit verschafft sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur praktisch diktatorische Vollmachten ohne jegliche Chance der politischen, parlamentarischen oder juristischen Kontrolle.
Eine solches Gesetz würde, einmal in Kraft getreten, der vollständigen und unwiderbringlichen Zerstörung der Bückeburger Niederung zugunsten eines aberwitzigen und restlos überflüssigen Bahn-Neubauprojekts Tür und Tor öffnen.

 

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