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Holpriger Frühlingsstart in der Niederung von Hans-Dieter Lichtner 08.03.2021

Wenn auch etwas holprig, tritt der Frühling auch in die Niederung ein. Ungewöhnlich früh haben unsere Weißstörche fast alle Horste des Vorjahres schon besetzt, die Kiebitze balzen, wenn auch in erschreckend geringer Zahl, die Feldlerche ist zurückgekehrt und singt ebenso wie Singdrossel, Heckenbraunelle und diverse Meisenarten. Eindrucksvoll sind die lauten Rufe der Kraniche, die die Niederung als Rastgebiet, aber auch darüber hinaus als Nahrungshabitat nutzen (s. Foto). Es lässt uns hoffen, dass uns auch dieses Jahr wieder mindestens ein Paar dieser seltenen Vögel das ganze Sommerhalbjahr erhalten bleibt. Der März ist die Hauptzugzeit für viele Entenarten wie Krick-, Pfeif-, Löffel- und Spießente: Alle diese Arten lassen sich momentan gut vom Beobachtungsstand am Mittleren Bruch beobachten, ebenso wie zahlreiche Bekassinen, die vor allem an der Wasserkante zur Zeit gut zu beobachten sind.

Gerade zu dieser Zeit kann jeder erkennen, welches Kleinod die Niederung für uns bedeutet: Ein in unserem Land seltenes Refugium für die Natur. Gerade einmal 4, 1 % der niedersächsischen Landesfläche (Stand: 2020) umfassen hier Naturschutzgebiete. Das ist unterdurchschnittlich: Bundesweit sind des 6,3 %. Europaweit ist das immer noch wenig; seit Jahren klagt die EU-Kommission Deutschland wegen dieses geringen Anteils an. Natürlich ist Naturschutz in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland besonders schwierig und konfliktbehaftet.

Ginge es aber nach den persönlichen Interesse der jeweiligen Nutzer, könnten wir den Naturschutz in Deutschland wohl völlig vergessen. Die augenblickliche Diskussion um die Erweiterung des N.S.G. “Bückeburger Niederung” zeigt das in aller Deutlichkeit. Wichtig wäre es aber, dass die politischen Institutionen wie der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Bückeburg sich um eine ausgewogene und sachlich faire bzw. fachlich korrekte Diskussion bemühen. Das scheint aber nur ein frommer Wunsch zu sein, wie die Beiträge der dortigen Landwirtschaftsfraktion deutlch machen. Seit mindestens 5 Jahren versuchen die Vertreter des Naturschutzes, allen voran des Fördervereins Bückeburger Niederung, mit den betroffenen Landwirten ins Gespräch zu kommen. Dabei zeichneten sich durchaus Kompromisslinien ab. So sind die nun vorgeschlagenen neuen Grenzen des N.S.G. bereits eine solche Kompromisslinie, die unter anderen mit dem Kreislandwirt Dieter Wilharm-Lohmann und interessierten Vertretern aus der Politik ausführlich diskutiert wurde.

Ginge es wirklich um ein einseitiges Durchsetzen der Interessen des Naturschutzes, so wäre die auszuweisende Fläche sicherlich gute 100 Hektar größer gewesen. Schweren Herzens haben die Vertreter des Naturschutzes einer Reduzierung auf die jetzt geplante Fläche zugestimmt, da wir die Interessen der Landwirte und die Frage der politischen Machbarkeit durchaus berücksichtigen wollen. Umso bedauerlicher ist es, wenn die Vertreter der Landwirtschaft, wie immer sie auch als solche legitimiert sind, uralte und nachweislich falsche Argumente aus der Mottenkiste holen, als hätte es diese Kompromissgespräche nie gegeben. Hier nur einige Beispiele dazu:

Erst einmal durchmischen diese Vertreter immer wieder den Status des Landschaftsschutzgebietes und des deutlich kleineren Naturschutzgebietes. Die Auflagen zum Landschaftsschutzgebiet haben sich in der Praxis nur wenig verändert; ich möchte mich hier aber auch nur auf die N.S.G.-Verordnung beziehen.

1. Stichwort “Enteignung”: Es wurde ja schon hundertmal gesagt, aber offensichtlich reicht das nicht. Also noch einmal: Der allergrößte Flächenanteil im neu geplanten N.S.G. ist in öffentlicher Hand. Dieser wird kostenlos den Landwirten zur Bearbeitung, natürlich unter den Auflagen des Naturschutzes, zur Verfügung gestellt. Für diese Flächen erhalten die Landwirte erhebliche Subventionen aus Steuergeldern und  Erschwernisausgleiche etwa steuerlicher Art. Die überwiegende Zahl der Pächter dieser Flächen arbeiten übrigens mit dem Naturschutz gut zusammen und akzeptieren, wenn sicher auch schweren Herzens, die Auflagen, die sie hinnehmen müssen, weil sie die Verantwortung der Landwirtschaft für die Gesellschaft und den Naturschutz respektieren.

2. Stichwort “Betretungsverbot für Landwirte”: Natürlich können die Landwirte das von ihnen bewirtschaftete Areal, gleich ob als Eigentümer oder als Pächter, jederzeit betreten, wenn das für die sachgerechte Bearbeitung notwendig ist. Nirgends in der Verordnung wird dieses Recht ernsthaft eingeschränkt.

3. Stichwort “Je besser das Land bewirtschaftet wird, desto besser schmeckt es auch den Vögeln” und “Vögel brüten sogar ausschließlich auf intensiv bewirtschafteten Flächen”: Erste Rückfrage: Welchen Vögeln schmeckt es denn, wenn der Weizen ausgesäht wurde? Richtig, solche Arten gibt es, wie Krähen, Sperlinge, Goldammern, Buchfinken und Tauben. Aber da waren ja noch ca. 115 andere Vogelarten, die zu schützen wären … Die Rote Liste der bedrohten Arten umfasst eine Reihe von Brutvogelarten, die in der Niederung vorkommen, dabei auch vom Aussterben betroffene Arten wie die Bekassine, das Tüpfelsumpfhuhn, die Knäkente sowie stark gefährdete Arten wie den Neuntöter, den berühmten Wachtelkönig und einige mehr.

Diese Arten sind in intensiv genutzten Bereichen nicht zu finden, sei es, weil sie vielfältige Insekten als Nahrung brauchen oder nur im Feuchtland brüten. Auch Landwirte sollten eigentlich bereit sein, etwas mehr zwischen den verschiedenen Tierarten zu differenzieren. Auch der häufig geäußerte Hinweis, dass ja im Spätsommer und Herbst zahlreiche Störche direkt hinter dem Traktor beim Pflügen hinterherlaufen, ist kein Beleg auf die Bedeutung des intensiven Ackerbaus für diesen Charaktervogel der Niederung: Natürlich nehmen Vögel als Nahrung, was ihnen angeboten wird, und ein Aufreißen des Ackerbodens legt manchen Regenwurm und eine Reihe von Mäusenestern frei, die als Nahrung willkommen sind. Ohne das Feuchtland mit seinen Amphibien wäre die Jungenaufzucht der Störche aber kaum möglich; die hohe Zahl an brütenden Störchen um die Niederung ist eindeutig ein Ergebnis der naturschützerischen Aktivitäten mit der Anlage von Blänken als Laichgebiete und der Einpolderung des Mittleren Bruchs.

Zweite Rückfrage: Welche Vogelarten brüten denn ausschließlich auf intensiv bewirtschafteten Flächen? Antwort: Keine einzige! Im Gegenteil – die intensiv bewirtschafteten Ackerflächen sind der artenärmste “Lebensraum”, den man sich denken kann. Sicherlich hören wir über einem Weizenfeld noch ein paar Feldlerchen singen. Das ist aber nur ein Bruchteil der Population, wenn wir mit der Zeit vor 100, 50, sogar 30 Jahren vergleichen. Diese Art brütet nicht wegen, sondern trotz intensiver Landwirtschaft mehr schlecht als recht vereinzelt noch auf diesen Böden, häufig mit miserablem Bruterfolg. Der Kiebitz, der vor 30 Jahren noch auf den Äckern brütete, ist dort inzwischen flächendeckend verschwunden.

Besuchen Sie die Niederung im Frühling und genießen Sie den Reichtum der Natur und achten Sie einmal darauf, wo Ihnen die Vielfalt der Arten ins Auge springt. Ich prognostiziere: Es werden nicht die intensiv genutzten Äcker sein. Ab Mitte April empfehle ich Ihnen zudem einen Abendspaziergang, am besten kurz nach Sonnenuntergang: Sie werden ein Froschkonzert erleben, das besonders durch den kleinsten Schreier, den Laubfrosch bestimmt wird – auch so eine Art, die in Deutschland vom Aussterben bedroht ist, aber in der Niederung seit der Pflege der Feuchtareale einen neuen Lebensraum gefunden hat.

Hans-Dieter Lichtner

 

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